Unsere Preisgestaltung für alle Leistungen der Energieberatung
Wir haben hierfür einige Grundsätze an die wir uns halten, sofern es irgend möglich ist.
1. Der Erstbesuch bei Ihnen zur Besprechung der gewünschten Leistung ist kostenlos.
2. Unsere Angebote sind grundsätzlich kostenlos. Für eine Angebotserstellung müssen
wir auf eine Ortsbegehung bestehen, da wir ansonsten nachfolgenden Punkt nicht einhalten
können.
3. Unsere Angebote sind grundsätzlich so gestaltet, das mit Festpreisen gerechnet
werden kann. Sollten Festpreise ausnahmsweise einmal nicht machbar sein, so wird
ausdrücklich darauf hingewiesen.
4. Kosten entstehen erst nach Auftragserteilung auf Basis des erstellten und zugestellten
oder mündlich besprochenen Angebotes.
5. Kosten für Energieausweise
a. Bedarfsausweis ohne Ortsbesichtigung
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises senden wir Ihnen eine Checkliste bzw. Einen
Fragebogen zu, auf der am Ende alle Fragen vollständig beantwortet sein müssen. Diesen
ausgefüllten Fragebogen und weitere notwendige Unterlagen senden Sie dann per E-Mail
an unsere Adresse. Wir erarbeiten Ihnen dann einen „Bedarfsausweis“ und senden Ihnen
diesen innerhalb von 10 Werktagen zu.
Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubau, Altbau ohne Sanierung mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten oder Altbau mit energetischer Sanierung vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten.
Pauschalabrechnung in Höhe von 600,- Eur + MwSt
b. Bedarfsausweis mit Ortsbesichtigung
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises machen wir einen Vor-Ort Termin, nehmen
alle wichtigen Gebäudedaten auf und nehmen zusätzlich weitere notwendige Unterlagen
in Kopie mit. Wir erarbeiten Ihnen dann einen „Bedarfsausweis“ und senden Ihnen diesen
innerhalb von 10 Werktagen zu.
Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubau, Altbau ohne Sanierung mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten oder Altbau mit energetischer Sanierung vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten.
Pauschalabrechnung in Höhe von 900,- Eur + MwSt
In der aufgeführten Kostennote sind die Fahrtkosten für 1 Besuch bis zu einer Entfernung von maximal 25 km ab Schweich enthalten. Für weiter entfernte Beratungsorte gelten die unter Punkt 11 aufgeführten Kosten für die Fahrzeit, welche dann zusätzlich in berechnet werden.
c. Verbrauchsausweis ohne Ortsbesichtigung
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweisen senden Sie uns die wichtigsten Gebäudedaten
und Verbrauchsdaten gemäß unserer Checkliste, welche wir ihnen zusenden, zu. Wir
erarbeiten Ihnen dann einen „Verbrauchsausweis“ und senden Ihnen diesen innerhalb
von 10 Tagen zu.
Verbrauchsausweis ist Pflicht bei Altbau ohne Sanierung mit Baujahr nach 01.01.1977 und weniger als 5 Wohneinheiten oder Altbau mit energetischer Sanierung nach 01.01.1977 und weniger als 5 Wohneinheiten oder allen Altbauten mit mehr als 5 Wohneinheiten.
Pauschalabrechnung in Höhe von 150,- Eur + MwSt
Die jeweiligen Ausweise werden nach Ausstellung per Post oder E-Mail zugesandt.
Für diese Kosten können keine Fördermittel als Zuschuss beantragt werden.
6. Kosten für Erstellung eines „Vor-Ort Beratungs-Berichtes“ bzw. eines „individueller Sanierungsfahrplanes“
Wir erstellen nur dann einen Vor-Ort-Beratungs-Bericht (nach neuester Richtlinie, einen „individuellen Sanierungsfahrplan“), wenn aus dem Vorgespräch eindeutig hervorgeht, dass eine Gebäude-Sanierung mit dem Ziel, ein KfW-Effizenzhaus xxx herzustellen, geplant ist, oder die zusätzlichen 5% Punkte beim Zuschuß für Einzelmaßnahmen tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen.
Für eine Vor-Ort Beratung inkl. einem Vor-Ort Termin für die Vorbesprechung und der Aufnahme der Gebäudedaten, dem Beratungsbericht sowie einem Termin für die Besprechung des Beratungsberichtes inkl. Fördermittelberatung berechnen wir wie nachfolgend aufgeführt.
a. Einfamilienhaus, 1 Wohneinheit: Pauschal 1300,- Eur, abzüglich 80% Bafa Erstattung
+ MwSt
b. Einfamilienhaus, 2 Wohneinheiten: Pauschal 1300,- Eur, abzüglich 80% Bafa Erstattung
+ MwSt
c. Einfamilienhaus, 3 Wohneinheiten: Pauschal 1700,- Eur, abzüglich 80% Bafa Erstattung
+ MwSt
d. Mehrfamilienhäuser: Pauschal 1700,- Eur, abzüglich 80% Bafa Erstattung + MwSt
In den aufgeführten Kostennoten sind die Fahrtkosten für 2 Besuche bis zu einer Entfernung von maximal 25 km ab Schweich enthalten. Für weiter entfernte Beratungsorte gelten die unter Punkt 11 aufgeführten Kosten für die Fahrzeit, welche dann zusätzlich in berechnet werden.
In den Kosten sind weder Bewertungen von Ihnen bereits vorliegenden Handwerkerangeboten
noch Vor- oder Nachbereitende Maßnahmen für die Fördermittelbeantragung enthalten.
Diese werden gesondert berechnet.
7. Kosten für Fördermittelberatung
Im Rahmen einer eigenständigen Fördermittelberatung machen wir einen Vor-Ort Besuch
zur Besprechung, unterbreiten Ihnen im Zuge der Beratung maßgeschneiderte Fördermöglichkeiten,
und senden Ihnen diese Beratungsergebnisse nachträglich in Schriftform zu.
Pauschalabrechnung in Höhe von 150,- Eur + MwSt
In der aufgeführten Kostennote sind die Fahrtkosten für 1 Besuch bis zu einer Entfernung von maximal 25 km ab Schweich enthalten. Für weiter entfernte Beratungsorte gelten die unter Punkt 11 aufgeführten Kosten für die Fahrzeit, welche dann zusätzlich in berechnet werden.
In den Kosten sind weder Bewertungen von Ihnen bereits vorliegenden Handwerkerangeboten
noch Vor- oder Nachbereitende Maßnahmen für die Fördermittelbeantragung enthalten.
Diese werden gesondert berechnet.
Für diese Kosten können keine Fördermittel als Zuschuss beantragt werden.
8. Kosten für Vor- und Nachbereitende Maßnahmen für die Fördermittelbeantragung
Diese Leistung beinhaltet im Regelfall 2 Vor-Ort Besuche, einen zur Datenaufnahme und Besprechung und einen weiteren nach der Durchführung der Sanierung zur Abnahme. Der erste Besuch wird im Regelfalle durch die bereits durchgeführte Leistung aus Punkt 6 oder 7 und die daraus resultierende Berechnung gedeckt.
Ebenfalls im Paketpreis enthalten ist die Kontrolle der vorliegenden Handwerkerangebote hinsichtlich der energetischen Wirksamkeit der geplanten Handwerksleistung.
Wir berechnen die Leistungen wie folgt:
Bei KfW Förderanträgen als auch bei Bafa Förderanträgen erfolgt eine identische Abrechnung. Die Pauschale gilt für jeden getrennt voneinander gestellten Antrag.
Die Berechnung erfolgt je Antrag in Höhe von 3,5 % der zu erwartenden Fördersumme + Pauschal 100,- EUR, jeweils + MwSt
In der aufgeführten Kostennote sind die Fahrtkosten für 1 Besuch bis zu einer Entfernung von maximal 25 km ab Schweich enthalten. Für weiter entfernte Beratungsorte gelten die unter Punkt 11 aufgeführten Kosten für die Fahrzeit, welche dann zusätzlich in berechnet werden.
Für diese Kosten können keine Fördermittel als Zuschuss beantragt werden.
9. Kosten für Baubegleitung
Eine Baubegleitung beinhaltet alles, was mit der Planungs-, Bau- und Abrechnungsphase
im Zusammenhang stehen kann. Da die Baubegleitung in Abhängigkeit der Gebäudegröße,
der Anzahl und des Umfanges der Sanierungsmaßnahmen, der Bauzeit und vielen anderen
Faktoren nicht kalkulierbar ist, kann und wird dieses Paket hier nicht beziffert,
sondern in Abhängigkeit Ihrer Sanierungs-maßnahmen kalkuliert und angeboten.
In die Kalkulation fließen die in Punkt 10 und 11 aufgeführten Elemente ein. Wir
sind jedoch bemüht Ihnen ein Festpreis Angebot zu unterbreiten, sofern es möglich
ist.
Die Baubegleitung wird seitens der KfW mit dem Programm 431 bezuschusst. Sie bekommen
50% der Aufwendungen, maximal 4000,- Eur erstattet. Die Baubegleitung kann und sollte
somit eine Summe von 8000,- Eur inkl. MwSt. nicht übersteigen.
10. Sonstige Kosten
Für Planungs- und Beratungsleistungen sowie für hiermit in direktem Zusammenhang stehende Leistungen, welche nicht in Punkt 5 bis 8 enthalten sind, stellen wir 125,- EUR / Stunde + MwSt in Rechnung. Hierzu zählen An- und Abfahrten, Telefonate mit Beratungs-Charakter, Arbeitszeiten vor Ort bei Ihnen oder einer Baustelle und Arbeitszeiten im Büro.
11. Fahrzeiten
Für Fahrzeiten berechnen wir folgende Pauschalen:
Wenn die Fahrstrecken der jeweils als inklusiv angegebenen Fahrten (einfache Strecke) weiter als 25 km von Schweich entfernt ist so werden für jeden Kilometer (einfach Strecke) 1,- Eur + MwSt berechnet.
Werden mehr als die jeweils als inklusiv angegebenen Fahrten notwendig oder gewünscht, so werden diese zusätzlichen Fahrten grundsätzlich für die gesamte Strecke (einfache Strecke) 1,- + MwSt berechnet.
12. Mehrwertsteuer
Alle Berechnungen und zuvor aufgeführten Kosten werden, wie bereits in den einzelnen
Positionen erwähnt, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (aktuell 19%) berechnet.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie und finden immer eine Lösung.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team der
Dienstleistungen Gabriele Langner