Hinweis:
Wir erstellen nur dann einen Vor-Ort-Beratungs-Bericht (nach neuester Richtlinie, einen „individuellen Sanierungsfahrplan“), wenn aus dem Vorgespräch eindeutig
hervorgeht, dass eine Gebäude-Sanierung mit dem Ziel, ein KfW-Effizenzhaus xxx herzustellen, geplant ist, oder die zusätzlichen 5% Punkte beim Zuschuß für Einzelmaßnahmen tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen.
Phase 1: Analyse und Beratung
Viele Altbauten haben aufgrund veralteter Heiztechnik und fehlender oder ungenügender Dämmung einen hohen Energieverbrauch. Eine energetische Sanierung schafft Abhilfe. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein geringerer Energieverbrauch und damit einhergehend niedrigere Energiekosten bei einem erhöhten Wohnkomfort. Dabei wird bei der energetischen Sanierung sowohl die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage betrachtet. Ziel ist eine gut wärmegedämmte und dichte Gebäudehülle, die die Wärme im Haus hält sowie eine moderne Heizungsanlage, die die benötigte Wärme effizient bereitstellt.
Die energetischen Sanierungsmaßnahmen im Überblick:
Wärmedämmung Dach
Wärmedämmung Kellerdecke
Wärmedämmung Außenwand
Erneuerung Fenster
Erneuerung Heizung
Erneuerung oder Einbau Lüftungsanlage
Da sich Gebäude aufgrund von Konstruktion und Baualter energetisch stark unterscheiden und es eine Vielzahl an Energiesparmaßnahmen gibt, ist es wichtig die richtige Maßnahme bzw. die optimalen Maßnahmenkombinationen für Ihr Gebäude zu finden. Ohne ein solches Sanierungskonzept könnten falsche Entscheidungen getroffen werden und Einsparpotenziale ungenutzt bleiben.
Um ein Sanierungskonzept zu erhalten,
gibt es die Möglichkeit einer „Vor-Ort-Energieberatung“ bzw. der Erstellung eines „individuellen Sanierungsfahrplanes“
Die Vor-Ort-Energieberatung / der individuelle Sanierungsfahrplan richtet sich an Hauseigentümer, die eine energetische Gebäudesanierung beabsichtigen und sich über konkrete Sanierungsmaßnahmen von einem unabhängigen Energieberater vor Ort beraten lassen wollen. Nach einer Gebäudebegehung erstellt der Energieberater Empfehlungen für die energetische Sanierung einzelner Bauteile sowie für eine Komplettsanierung. Die dazugehörige Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt Fördermittel und ermöglicht einen Vergleich der einzelnen Maßnahmen. Die Ergebnisse werden Ihnen in Form eines Beratungsberichtes zugesendet und bei einem zweiten Vor-Ort-Termin ausführlich erläutert.
Inhalte der Energieberatung:
Berechnung des energetischen Zustands Ihres Gebäudes
Zwei individuelle Sanierungskonzepte (Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung)
Wirtschaftlichkeitsberechnung für alle Sanierungsmaßnahmen
Berücksichtigung von KfW Fördermitteln in der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Ausstellung eines Zertifikates mit den wesentlichen Ergebnissen auf einen Blick
Für eine erfolgreiche Energieberatung benötigt der Energieberater Unterlagen Ihres Gebäudes. Die wichtigsten haben wir für Sie in folgender Checkliste zusammengestellt:
Checkliste Vorbereitung Energieberatung (PDF, 545,15 kB)
Phase 2: Finanzierung und Förderung
Erhalten Sie Auskunft über Fördermittel sowie die Finanzierung für Ihre energetische Gebäudesanierung.
Wenn Ihr Sanierungskonzept steht gilt es die Finanzierung zu klären. Dafür müssen alle Kosten, eventuellen Fördermittel sowie Eigen- und Fremdmittel betrachtet werden. Generell empfiehlt es sich immer einen finanziellen Puffer für unerwartete Kosten einzukalkulieren, da man insbesondere bei Sanierungsvorhaben häufig auf Überraschungen trifft.
Monatlichen Überschuss ausrechnen
Starten Sie mit der Ermittlung Ihrer monatlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, indem Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben in den folgenden Checklisten auflisten. Diese beinhalten gängige Einnahmen und Ausgaben, die Sie um weitere Positionen ergänzen können. Der monatliche Überschuss ist für die Ermittlung der monatlichen Tilgungen bei einer Kreditaufnahme entscheidend. Checkliste Finanzübersicht (PDF, 607,52 kB)
Die Sanierungskosten planen
Die Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahmen können Sie aus den Ergebnissen des Sanierungsrechners oder Ihrem Energieberatungsbericht entnehmen. Übernehmen Sie diese in die folgende Checkliste: Checkliste energetische Sanierungskosten (PDF, 607,33 kB).
Mit der Checkliste weitere Sanierungskosten (PDF, 607,33 kB) können Sie zusätzliche Kostenannahmen für Maßnahmen dokumentieren, die keinen Einfluss auf die Energieeffizienz haben, aber in einem Zuge mit umgesetzt werden sollen.
Tipp!
Als Vermieter können Sie die Kosten der Sanierung von der Steuer absetzen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Die Kosten für die Sanierung können übrigens steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um ein vermietetes Gebäude handelt. Sind Sie selbst der Bewohner des Gebäudes können zumindest die Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden. Dafür muss aus der Handwerksrechnung die Trennung zwischen Arbeitszeit und Materialkosten ersichtlich werden.
Förderungsmöglichkeiten vergleichen
Derzeit gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Förderprogrammen, die aus verschiedenen Fördertöpfen von Bund, Ländern und Kommunen gespeist werden. Welche Mittel Sie für Ihr Sanierungsvorhaben beantragen können hängt von Ihrem Gebäude, den Sanierungsmaßnahmen und Ihrem Wohnort ab. Sollten Sie einen Energieberater beaftragt haben, prüft dieser für Sie, welche Förderprogramme in Frage kommen.
Tipp!
Bund, Länder und Kommunen fördern vielfach die energetische Sanierung. Nutzen Sie diesen Vorteil.
Dokumentieren Sie die für Ihr Sanierungsvorhaben in Frage kommenden Fördermittel in folgender Checkliste: Checkliste Fördermittel (PDF, 536,98 kB).
Achten Sie unbedingt auf die zeitlichen Fristen bzgl. der Fördermittelbeantragung, da diese von Förderung zu Förderung variieren können und eine nachträgliche Beantragung nicht möglich ist. Auch die Möglichkeit der Kombination verschiedener Förderprogramme sollte berücksichtigt werden. Sprechen Sie Ihren Energieberater darauf an und fordern Sie eine Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen, die die Fördermittel mit berücksichtigt.
Finanzierung der Sanierung
Nun können Sie die Ergebnisse der obigen Tabellen in die Checkliste Finanzierungsmodell (PDF, 536,67 kB) übernehmen und um Ihr Eigenkapital ergänzen. So erhalten Sie die Höhe des benötigten Darlehens um Ihre Sanierung zu finanzieren. Achten Sie darauf, dass ein finanzieller Puffer für etwaige Sonderausgaben und Unvorhersehbares bestehen bleibt.
Mit der ermittelten Darlehenssumme sowie dem monatlichen Überschuss können Sie das Gespräch bei Ihrem Bankberater bzgl. eines Darlehens aufsuchen.
Ein üblicher Kredit für Bau- und Sanierungsvorhaben ist das Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz. Mit der darin enthaltenen Zinssicherheit stehen die monatlichen Darlehensraten bis zur vollständigen Rückzahlung fest. Vergleichen lohnt sich! Lassen Sie sich von mehreren Finanzinstituten Angebote geben, da jedes Kreditinstitut eigene Konditionen hat.
Tipp!
Vergleichen lohnt sich. Jede Bank bietet unterschiedliche Konditionen bei der Kreditvergabe.
Phase 3: Planung und Beauftragung
Finden Sie Planer und Handwerker für Ihre Sanierung sowie wichtige Hinweise für deren Beauftragung.
Planen Sie eine Komplettsanierung, fehlt es Ihnen an Zeit oder Erfahrung, ist das Hinzuziehen eines Architekten empfehlenswert. Dieser erstellt die Planung, koordiniert die verschiedenen Gewerke und überprüft die Sanierungsmaßnahmen auf eine frist- und fachgerechte Umsetzung. Diese sogenannte Bauleitung wird typischerweise von einem Architekten durchgeführt; verzichten Sie auf diesen können Sie sich einen Energieberater für eine Baubegleitung zur Hilfe nehmen. Dieser überwacht die energetisch relevanten Bauleistungen auf eine fachgerechte Umsetzung – die Planung und Koordination der Handwerker übernehmen Sie.
Einen Bauantrag stellen
Wird im Zuge der energetischen Sanierung die Gebäudegeometrie verändert, beispielweise durch einen Anbau, den Einbau von Dachgauben oder einem Balkon etc. handelt es sich dabei in der Regel um genehmigungspflichte Baumaßnahmen. Dazu muss ein Baugesuch bzw. ein Bauantrag vom Architekten bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Diese prüft den Antrag und muss ihn genehmigen. Die Frist, in der die Baubehörde das Baugesuch prüfen muss, ist ebenso wie die Festlegung, ob eine Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist, abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung.
Koordination der Gewerke
Liegt die Genehmigung vor oder handelt es sich bei den Sanierungsmaßnahmen um ein genehmigungsfreies Vorhaben, kann die Koordinationsplanung der beteiligten Gewerke beginnen. Da häufig Handwerksarbeiten auf Leistungen anderer Gewerke aufbauen, ist die Koordination für eine zügige und fachgerechte Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wichtig. Daher sollte frühzeitig geklärt werden, welche Leistungen von welchen Handwerkern in welchem Zeitraum erbracht werden müssen, damit der Arbeitsfluss nicht gestört wird. Bei bewohnten Gebäuden ist außerdem darauf zu achten, dass das Wohngebäude während der Baumaßnahmen weiterhin benutzbar bleibt (Bsp. funktionierende Bereitstellung von Warmwasser etc.). Auch mit Lärm- und Staubbelastungen ist je nach Sanierung zu rechnen.
Tipp!
Sanierungen dauern oft länger als gedacht. Planen Sie einen Zeitpuffer für unvorhersehbares ein.
Qualifizierte Planer und Handwerker
Für eine fachgerechte Umsetzung Ihres Sanierungsvorhabens sind qualifizierte und vertrauensvolle Handwerker unerlässlich. In unserer Handwerker-Suche finden Sie speziell zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren geschulte Fachbetriebe. Diese werden durch die Bezeichnung Zertifizierter Fachpartner hervorgehoben.
Tipp!
Achten Sie bei den Bauprofis auf die speziell zur energetischen Sanierung geschulten Zertifizierten Fachpartner
Folgende Planer und Handwerker sind gegebenenfalls in das Projekt einzubinden.
• Energieberater: Energieberater beurteilen die energetische Qualität Ihres Gebäudes und erstellen
ein darauf abgestimmtes Sanierungskonzept. Des Weiteren unterstützen sie Sie bei der
Beantragung von Fördermitteln und überwachen die Umsetzung der energetisch relevanten
Sanierungsmaßnahmen.
• Architekten: Architekten erstellen die Planung, erarbeiten die Leistungsverzeichnisse für die
Ausschreibung und übernehmen die Aufgabe des Bauleiters.
• Fachplaner: Die Fachplaner beinhalten Statiker, Bauphysiker und Planer für die technische
Gebäudeausrüstung, die Ihnen unter anderem statische und bauphysikalische Berechnungen
erstellen.
• Dachdecker: Dachdecker sind bei der Errichtung sowie der energetischen Ertüchtigung Ihres
Daches sowie dem Einbau von Photovoltaik-Anlagen zuständig.
• Elektriker und Solarteure: Elektriker und Solarteure sind für die Planung sowie Installation von
Photovoltaik-Anlagen zuständig.
• Fensterbauer: Fensterbauer unterstützen Sie bei der Auswahl und dem Einbau neuer Fenster und
Türen.
• Installateure und Heizungsbauer: Installateure und Heizungsbauer sind für Planung, Installation,
Inbetriebnahme und Reparatur von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Sanitär zuständig.
• Trockenbauer und Maler: Trockenbauer und Maler sind neben dem Streichen und Verputzen auch
für die Dämmung der Fassade sowie der Geschossdecken zuständig.
Handwerkerangebote einholen und vergleichen
Besonders bei den Handwerksangeboten bzw. Kostenvoranschlägen gilt es zu vergleichen. Fragen Sie für jedes Gewerk mehrere unterschiedliche Handwerksbetriebe nach einer Angebotsabgabe. Nur so können Sie die Kosten für die Arbeiten vergleichen und einen Eindruck von angemessenen Preisen erhalten. Das Vergleichen lohnt sich: Kostenabweichungen von 30% und mehr sind durchaus möglich.
Tipp!
Vergleichen lohnt sich. Fragen Sie mehrere Handwerksbetriebe für ein Angebot an um die Preise vergleichen zu können.
Um Angebote vergleichen zu können müssen diese aussagekräftig sein. Sie sollten verständliche und genaue Leistungsbeschreibungen mit Kostenangaben beinhalten. Ein gutes Angebot ist dabei nicht allein Sache des Handwerkers. Eine klare Absprache zwischen Ihnen als Auftraggeber und dem Handwerker im Vorfeld ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Auftragsvergabe, bei der am Ende beide Seiten zufrieden sind. Dazu empfiehlt es sich bei einer Gebäudebegehung die anfallenden Arbeiten zu besprechen. So können sich die Handwerker ein genaues Bild machen und ein aussagekräftiges Angebot abgeben. Ist das Angebot zu unpräzise, kann es zu Mehraufwand und damit erhöhten Kosten für Sie führen. Was Sie vor der Angebotsanfrage beachten sollten finden Sie zusammengefasst in der folgenden Checkliste: Checkliste Handwerkerangebote (PDF, 537,94 kB) .
Phase 4: Fördermittel Antragstellung
Die Fördermittelantragsstellung
Vor der Beauftragung der Handwerker werden alle Fördermittel entweder in Absprache mit dem oder durch den Energieberater beantragt!
Die Handwerkerbeauftragung
Nach der Angebotsaufforderung sollten die angefragten Handwerksbetriebe innerhalb von vier Wochen schriftlich antworten. Beim Vergleichen der Angebote sind neben den Gesamtkosten auch die einzelnen Positionen zu betrachten. Fallen dabei große Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Angeboten auf, liegen möglicherweise Missverständnisse zu Grunde. Sprechen Sie den Handwerker darauf an.
Ob Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung, mit einer Baubegleitung prüft ein qualifizierter Energieberater die Handwerkerangebote auf Fördermöglichkeiten und erstellt entsprechende Förderanträge. Außerdem überwacht der Energieberater die Umsetzung der energetisch relevanten Bauleistungen auf Mängelfreiheit. Mehr dazu finden Sie in der Phase „Umsetzung und Fertigstellung“.
Wichtig: um optimale Förderungen und Zuschüsse zu erhalten, muss der Energieberater vor Beauftragung der Handwerker und vor Beginn der Sanierung hinzugezogen werden.
Alle Anträge für Zuschüsse und Darlehen bei Bafa und KfW müssen vor der Handwerkerbeauftragung bei der jeweiligen Institution eingereicht sein!
Tipp!
Fordern Sie vor der Beauftragung der Handwerker eine Baubegleitung an, um alle Fördermittel auszuschöpfen.
Neben den angebotenen Preisen ist die Verfügbarkeit der Handwerksbetriebe entscheidend. Kann der Betrieb mit dem günstigsten Angebot erst zu einem späten Zeitpunkt oder nur mit wenig Personal die geforderten Arbeiten erbringen, sollte ein anderes Fachunternehmen in Erwägung gezogen werden.
Neben den Kosten und der Verfügbarkeit können auch die räumliche Nähe, Ihr persönlicher Eindruck oder gezeigte Referenzen des Handwerksbetriebs für die Vergabe mitentscheidend sein. Die Beauftragung sollte bezugnehmend auf das Angebot in Schriftform erfolgen.
Phase 5: Umsetzung und Fertigstellung
Erfahren Sie wie Sie die Qualität der Gebäudesanierung sicherstellen und Mängel vermeiden.
Nun wird saniert. Während der Umsetzungsphase sollten Sie regelmäßig die Baustelle besuchen um den Handwerkern für mögliche Rückfragen zur Verfügung zu stehen und den Baufortschritt zu kontrollieren. Missverständnisse bzgl. der gewünschten Umsetzung sollten so erst gar nicht auftauchen.
Qualitätssicherung der Sanierung
Mit einer Baubegleitung prüft ein unabhängiger Energieberater die vorliegenden Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit und erstellt die benötigten Fördermittelanträge für Sie. Für KfW Effizienzhauser 55 und 40 ist die Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater vorgeschrieben.
Tipp!
Die Honorarkosten für die Baubegleitung können mit 50% von der KfW / Bafa bezuschusst werden.
Die eines individuellen Sanierungsfahrplanes werden von der Bafa mit 80% bezuschußt.
Nach der Beauftragung der Handwerker überprüft der Energieberater die fachgerechte Umsetzung der energetisch relevanten Bauleistungen. Für die Qualitätssicherung dient unter anderem ein Luftdichtheitstest. Mit diesem können mögliche Undichtheiten - insbesondere beim Einbau neuer Fenster oder der Verlegung einer Dampfsperre im Zuge einer Dachdämmung - frühzeitig erkannt und ausgebessert werden. So können Sie sich mit einem qualifizierten und unabhängigen Energieberater gegen Pfusch am Bau und Folgeschäden absichern. Um optimale Förderungen und Zuschüsse zu erhalten, muss der Energieberater vor Beauftragung der Handwerker und vor Beginn der Sanierung hinzugezogen werden.
Übergabe durch einen Handwerker
Sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen erfolgt die Übergabe durch die Handwerker. Dabei weisen diese Sie in die fachgerechte Nutzung und Pflege der erbrachten Leistungen ein. Dies beinhaltet beispielsweise die korrekte Bedienung der Heizung oder die richtige Reinigung des neuen Fußbodens. In diesem Zuge sollten Sie auch die dazugehörigen Produktunterlagen wie Bedienungsanleitungen, Garantiebedingungen und die Unternehmererklärungen von den Handwerkern ausgehändigt bekommen. Letztgenannte ist eine schriftliche Bestätigung, dass die vom Handwerksbetrieb eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Als Eigentümer müssen Sie die Unternehmererklärung mindestens fünf Jahre aufbewahren und ggf. der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Anfrage vorlegen. Die Übergabe ist auch meist die Abnahme der erbrachten Leistungen.
Abnahme des Bauherren
Mit der Abnahme erkennen Sie als Auftraggeber die Leistungen des Planers bzw. Handwerkers als erbracht an. Mit der Anerkennung der Leistung gemäß der vereinbarten Kriterien bestätigen Sie damit, dass die erbrachte Arbeit frei von Mängeln ist. Da mit der Abnahme sowohl die Schlusszahlung fällig wird als auch die Beweislast bei in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln vom Auftragnehmer auf Sie als Auftraggeber übergeht, kommt der Abnahme eine besondere Rolle zu.
Lesen Sie dazu die folgende Checkliste: Checkliste Handwerkerleistungen (PDF, 537,94 kB).
Tipp!
Nehmen Sie den Energieberater als neutralen Fachmann mit zur Abnahme. So stellen Sie die Qualität sicher.
Die Schlussrechnung der Sanierung
Nach der erfolgten Abnahme der erbrachten Leistungen durch Sie als Auftraggeber, erstellt der Handwerker die Schlussrechnung. Bevor Sie diese bezahlen, sollten Sie die in der Checkliste Schlussrechnung (PDF, 544,52 kB) genannten Punkte alle mit ja beantworten können. Sollte die Beseitigung von Mängeln noch ausstehen, können Sie auch einen Teil der Rechnungssumme einbehalten, bis die Ausbesserung durch den Handwerker erfolgte.
Gewährleistungspflicht nutzen
Treten Mängel erst nach der Abnahme auf können Sie die Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen allerdings Sie als Auftraggeber beweisen, dass der Handwerker für die Mängel verantwortlich ist. Die Gewährleistungsfrist für Handwerker beträgt zwischen zwei und fünf, bei Planern fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme.
Tipp!
Dokumentieren Sie alle Unterlagen der Handwerker. Sollte es zu Mängeln kommen haben Sie alle Unterlagen griffbereit.
Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollten Sie die erbrachten Handwerkerleistungen erneut auf Mängel (Funktionstüchtigkeit, Risse, Feuchtigkeit etc.) prüfen. Das ist Ihre letzte Möglichkeit, Baumängel zu melden und für diese eine kostenfreie Behebung einzufordern.
Mit einem Energieausweis Energieeffizienz nachweisen
Ist die energetische Sanierung abgeschlossen, empfiehlt es sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Dieser stellt die Effizienz des Gebäudes auf einer Energieskala dar. Wird die Immobilie verkauft oder neu vermietet ist der Energieausweis verpflichtend und muss unaufgefordert dem Kauf- bzw. Mietinteressenten vorgezeigt werden. Wenn Sie eine Baubegleitung in Anspruch genommen haben, sprechen Sie Ihren Energieberater bzgl. der Erstellung des Energieausweises an. Alternativ können Sie sich auch einen Energieausweis online erstellen lassen.