Welche Fördergeldgeber stehen zur Verfügung
Wer im Zuge von Wohngebäude -Sanierung oder -Neubau Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, kommt zwangsläufig mit der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
und / oder der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Berührung. Beide Institutionen
sind staatlich und sind die wichtigsten Fördergeldgeber in diesem Fachgebiet.
Zu den beiden vorgenannten Institutionen gibt es in verschiedenen Bundesländern auch noch regionale Fördermöglichkeiten. Rheinland-Pfalz hat hier leider nichts imAngebot.
Welche Grundbedigungen müssen eingehalten werden, um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
Grundsätzlich gilt:
- Die Beantragung von Fördermitteln muß durch einen Energieberater begleitet werden.
- Alle Fördermittelanträge müssen vor einer Beauftragung von Handwerkern oder Dienstleistern
beantragt und bewilligt sein.
- Die geplanten Bauleistungen müssen in irgend einer Form mit energetischem Sanieren oder
Bauen in Verbindung stehen.
- Grundlage für alle Förderprogramme sind grundsätzlich der Gesetzestext des GEG bzw. BEG und
die jeweiligen Förderbedingungen der KfW und BAFA. Es gilt immer die neueste Fassung Gesetzte
und Verordnungen.
Was kann gefördert werden?
- Die Energieberatung selber (die Erstellung eines individueller Sanierungsfahrplan) durch den
Energieberater wird durch einen Zuschuß durch die BAFA in Höhe von 80% der Kosten gefördert.
Maximale Fördersumme 1300,- EUR bei 1- und 2-familien Häusern, max. 1700,- bei 3 und mehr
Wohneinheiten. Diese Förderung wird auch gewährt, wenn keine keine Investition getätigt wird.
- Baubegleitung durch den Energieberater bei der durchführung der Sanierungsmaßnahmen
oder beim Errichten des Neubaus. Hiersteht das Förderprogram 431 der KfW zu Verfügung.
Es werden 50% der Kosten, maximal 4000,- Zuschuß gezahlt.
- Sanierung oder Neubau der Gebäudesubstanz (Wände, Kellerdecke, Geschoßdecken, Dach,
Fenster, Haustür etc. ) wird bei Einhaltung der Förderbedingungen durch die KfW bezuschußt.
Da die aktuellen Regelungen komplex und individuell sind, sind hier keine Auskünfte über die
Höhe möglich.
- Austausch und Optimierung der Heizungsanlage. Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie im
vorhergehenden Absatz.
- Alternativ zur Fördermaßnahme der KfW kann auch eine Förderung der Bafa für Einzelmaßnahmen
in Anspruch genommen werden. Hierbei müssen die jweiligen Maßnahmen den Bafa Vorgaben
entsprechen und nachgewiesen werden. Durch die Bafa werden nur Anlagen gefördert,
welche auf Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpen- Technik basieren.
- Zu beachten ist, dass es sehr wohl Möglich ist verschiedene KfW Förderprogramme mit Bafa
Programmen zu kummulieren, jedoch ist eine Doppelförderung für ein und die selbe Maßnahme
ausgeschlossen.
- Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Förderprogramme der KfW und Bafa. Hierfür wäre der
Platz auf dieser Webseite zu klein. Bitte informieren Sie sich auf den beiden Webseiten der
Förderinstitutionen oder kontaktieren uns und vereinbaren ein Beratungsgespräch.